Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hochzeitshauses Bremen (Stand August 2011) Eine vom Kunden veranlasste und vom Betreiber angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen beiden ein Vertragsverhältnis. In seinem Kern  ist die Zimmerbuchung ein Mietvertrag. Mündliche Mietverträge sind, wie alle Verträge des bürgerlichen Rechts, von beiden Vertragspartnern  einzuhalten.   I GELTUNGSBEREICH Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung und für die Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten  weiteren Lieferungen und Leistungen des Hochzeitshauses.   Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als zu Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen  schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.   II VERTRAGSABSCHLUSS / PARTNER / HAFTUNG  Der Vertrag kommt durch die Annahme der Buchung des Kunden durch den Betreiber zustande. Dem Betreiber steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Vertragspartner sind der Betreiber des Hochzeitshauses und der Kunde. Der Kunde haftet für alle Verpflichtungen aus dem Annahmevertrag. Der Kunde haftet gegenüber dem Hochzeitshaus für die von ihm oder seinen Gästen verursachten Schäden. III LEISTUNG / PREIS / ZAHLUNG  Der Betreiber ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen. Der Kunde ist  verpflichtet, für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen, den vereinbarten Preis zu bezahlen. Dies gilt  auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Betreibers an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die zum Zeitpunkt des  Vertragsabschlusses gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier  Monate und erhöht sich der vom Betreiber allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dies den vertraglich vereinbarten Preis  angemessen, jedoch höchstens um 10 %, anheben. Rechnungen des Betreibers sind sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu bezahlen. Der  Betreiber ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, ab dem 20. Tag nach Rechnungsstellung bankübliche Überziehungszinsen zu verlangen. Der Betreiber ist  ferner berechtigt im Falle des Zahlungsverzuges ohne weitere Anmahnungen den Rechnungsbetrag nach 4 Wochen gerichtlich geltend zu machen. Der  Betreiber ist berechtigt, bei ausbleibender Zahlung vor Übernachtungsantritt die Leistung zu verweigern.   IV RÜCKTRITT DES KUNDEN Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Betreiber geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Betreibers. Erfolgt diese nicht,  so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Sofern zwischen  dem Betreiber und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt von dem Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag  zurücktreten, ohne Zahlungs- und Schadensersatz-ansprüche des Betreibers auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis  zum vereinbarten Termin sein Recht auf Rücktritt schriftlich gegenüber dem Betreiber ausübt. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommener  Buchung rechnet das Hochzeitshaus die Einnahmen aus der Weitervermietung der Zimmer an.   Stornierungsbedingungen:   Bei Stornierung der Buchung am Anreisetag ist der volle Rechnungsbetrag fällig.   Bei Stornierung der Buchung am Anreisetag für eine Aufenthaltsdauer von mehr als 2 Tagen, sind für den 1. Tag der volle Rechnungsbetrag sowie für  den 2. Tag und alle weiteren Tage 40 % des Rechnungsbetrages fällig.   Bei Stornierung der Buchung 1-14 Tage vor Anreise sind 70 % des Rechnungsbetrages fällig.   Bei Stornierung der Buchung 15- 31 Tage vor Anreise sind 40 % des Rechnungsbetrages fällig.   V RÜCKTRITT DES BETREIBERS Der Betreiber ist berechtigt in der Zeit bis zu einem vereinbarten Rücktrittstermin (IV/2) seinerseits vom Vertrag zurückzutreten, sofern Anfragen  anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Betreibers auf sein Recht auf Rücktritt nicht  verzichtet. Der Betreiber kann zudem zurücktreten, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgemäß und vertragsgemäß geleistet. Ferner ist der  Betreiber berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, wenn beispielsweise höhere Gewalt oder  andere von dem Betrieb nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Übernachtungen unter irreführender oder  falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, die dem Betrieb begründeten Anlass zu der  Annahme geben, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des  Betriebes in der Öffentlichkeit gefährden kann. Der Betreiber setzt den Kunden über den Rücktritt unverzüglich in Kenntnis. Durch den Rücktritt des  Betreibers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.   VI BEREITSTELLUNG / ÜBERGABE / RÜCKGABE Der Kunde erwirbt durch Begleichung der Rechnung einen Anspruch auf die Bereitstellung des Hochzeitshauses. Die gebuchten Räumlichkeiten  stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am  vereinbarten Abreisetag sind die gebuchten Räumlichkeiten spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Betreiber  über den, ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr, 80 % des Logispreises in Rechnung  stellen, bis 18:00 Uhr den vollen Logispreis. VII SICHERHEITSHINWEISE Das Hochzeitshaus befindet sich in einem im Mittelalter entstanden Stadtviertel in dem die heute üblichen Bauvorschriften teilweise keine Gültigkeit  haben. Die Treppen sind steiler und glatter, die Durchgangshöhe und -breite manchmal geringer. Dem Kunden ist dieses bekannt, das heißt die  Nutzung des Hochzeitshauses erfolgt soweit im gesetzlichen Rahmen zulässig auf eigene Gefahr.   VIII HAFTUNG DES BETREIBERS Der Betreiber haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel oder Störungen, die außer im  leistungstypischen Bereich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Betreibers zurückzuführen sind. Weckaufträge werden vom Betreiber nicht  geleistet. Haftungsansprüche aufgrund der in § VII genannten Gegebenheiten sind ausgeschlossen.   IX SCHLUSSBESTIMMUNGEN  Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder diese Geschäftsbedingungen für die Buchung müssen schriftlich erfolgen.  Einseitige Ergänzungen oder Änderungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungsort und Zahlungsort ist Bremen Ausschließlicher  Gerichtsstand ist Bremen Es gilt deutsches Recht Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig sein oder werden, so wird dadurch die  Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.